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1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei der Scenic Air AG (nachfolgend Veranstalterin genannt) oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin.

2. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Lieferbedingungen
Alle Aktivitäten, die von der Scenic Air AG angeboten werden, in Prospekt, Werbematerial, Webseite oder andere Medien ausgeschrieben werden unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor dem Kauf eines Produktes sollten Sie sicherstellen, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und bestätigen alle anderen geltenden Bedingungen mit der Buchung oder Kaufs der Aktivität.

4. Preise
Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Veranstaltungen können den aktuellen Ausschreibungen der Veranstalterin entnommen werden. Die Preise im Prospekt sowie der Webseite verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Preise beinhalten keinen Transport zwischen ihrem Wohnort und Interlaken sowie zurück und keine Leistungen persönlicher Natur (z.B. Telefonate, Getränke, Trinkgelder, Mahlzeiten und dergleichen) soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

5. Zahlungsbedingungen
Die gebuchten Veranstaltungen sind vor Antritt der Aktivität vollständig zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungserbringung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 6 nachfolgend dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets,
Gutscheine etc.) beizulegen.

Im Falle einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:

0% - Stornierung mit mehr als 48 Stunden im Voraus
50% - Stornierung 24 Stunden im Voraus
100% - Stornierung weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen

7. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten

8. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Für viele Aktivitäten/Touren brauchen Sie keine Erfahrung oder Vorkenntnisse. Gute Gesundheit und eine positive Einstellung werden für die Teilnahme vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Ferner können bestimmte medizinische oder physikalische Bedingungen (einschliesslich Schwangerschaft) die Teilnahme an einigen Aktivitäten ausschliessen. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Sie vor der Buchung alle Bedenken in dieser Hinsicht bei der Veranstalterin abklären lassen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, Piloten und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschließen.

9. Enthaftungserklärung und Versicherung
Scenic Air AG verlangt die Unterzeichnung einer Verzichtserklärung als Voraussetzung für die Teilnahme einer Aktivität.

Dieses Dokument soll ein rechtsverbindlicher Vertrag sein, dass der Käufer bei bestimmten Ereignissen, einschliesslich Verluste, Verletzungen, Schäden oder Tod, die Scenic Air AG, ihre Angestellten, Instruktoren, die jeweilige Geschäftsleitung, Aktionäre, Gesellschafter, Organe oder die Nachkommen nicht haftbar machen kann. Das Dokument fordert zudem die Angabe von bestimmten medizinischen Bedingungen, um die Eignung einer Teilnahme für bestimmte Tätigkeiten zu bestimmen.

Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

10. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

11. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

12. Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial (Online und Print)
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die Veranstalterin, Bildmaterial (Videos/Kurzfilme/Spots/Fotos) von mir aufnehmen und verwenden darf.
Dies bedeutet ich bin damit einverstanden, dass die Veranstalterin das aufgenommene Bildmaterial in ihrer gesamten Kommunikation und insbesondere für Marketing- und Ausbildungszwecke verwenden und auf ihren Plattformen (insbesondere Social Media Kanäle, insb. Instagram, Youtube, Facebook, Twitter; Webseiten, skydivewitzerland.com und scenicair.ch; in Print- und Digitalmedien; als Live-Stream) (auch mehrfach) unentgeltlich veröffentlichen darf. Dieses Einverständnis gilt zeitlich unbeschränkt, kann jedoch jederzeit – mit Wirkung für die Zukunft – schriftlich widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt/im entsprechenden Kanal eingestellt. Sofern die Aufnahmen im Internet verfügbar sind, werden sie entfernt, soweit diese Entfernung durch die Scenic Air AG umgesetzt werden kann. Die Urheberrechte am entstehenden Bildmaterial gehören der Veranstalterin (insb. kein Recht auf Entgelt). Sie garantiert mir einen verantwortungs- und respektvollen Umgang.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.